Das Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll ist das Dokument, in dem eine Werkzeugabnahme festgehalten wird. In der Praxis endet ein Abnahmetermin fast immer mit einer Übernahme unter Auflagen: Das Werkzeug wird abgenommen, und das Protokoll listet auf, welche Punkte noch abzuarbeiten sind. Weil diese Aufstellung festlegt, wer die verbleibende Nacharbeit übernimmt, wird über ihre Einträge am gründlichsten gesprochen.
Wer es vorgibt
Vorlage und Prüfumfang kommen vom Auftraggeber. Das Formblatt gibt eine feste Prüfliste mit weit über hundert Einzelpunkten vor, die Punkt für Punkt durchgegangen wird. Geführt wird je Pressenstufe ein eigenes Protokoll, da jede Operation ein eigenes Werkzeug hat und separat abgenommen wird.
Was als Restpunkt gilt
Ein Restpunkt ist eine Abweichung, die beim Abnahmetermin festgestellt, aber erst im Anschluss behoben wird. Darunter fallen Maßabweichungen am gezogenen Teil, Nacharbeiten am Werkzeug, ausstehende Dokumentationen oder Funktionen, die im Dauerlauf noch nachgestellt werden müssen. Entscheidend ist, dass der Mangel offen aufgenommen und samt Zuständigkeit dokumentiert ist.
Je nach Hausgebrauch wird dieser Teil des Protokolls auch Restpunktliste, Mängelliste oder Offene-Punkte-Liste genannt.
Voraussetzung für eine solche Liste ist immer, dass das Werkzeug grundsätzlich abnahmefähige Teile zieht. Liefert eine Stufe noch keine brauchbaren Teile, wird der Termin abgebrochen oder als Vorabnahme gewertet, bis die Grundfunktion steht.
Warum fast jede Abnahme offene Punkte hat
Ein Umformwerkzeug erreicht seinen endgültigen Zustand erst durch die Einarbeitung im Try-out. Oberflächen, Beschnittkanten, Niederhalterauflage und die Einstellung der Ziehsicken werden dort schrittweise angepasst, bis das Bauteil im Maß liegt. Gleichzeitig steht der Termin für den Transport ins Presswerk oder den Serienanlauf fest.
Zum Abnahmetermin liefert das Werkzeug daher in der Regel maßhaltige Teile, während einzelne Restarbeiten am Werkzeugaufbau, an der Peripherie oder an Nebenfunktionen noch ausstehen. Über das Protokoll lässt sich das Werkzeug termingerecht freigeben, ohne dass die offenen Arbeiten untergehen.
Die Einstufung der Befunde
Für den Fortgang ist vor allem maßgeblich, wie ein aufgenommener Punkt eingestuft wird. In der Praxis wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
- Nicht abnahmeverhindernde Punkte: Das Werkzeug wird übernommen; die Nacharbeit erfolgt bis zu einem vereinbarten Termin beim Werkzeugbauer oder bereits im Presswerk.
- Abnahmeverhindernde Punkte: Die Freigabe bleibt ausgesetzt, bis der Mangel behoben und erneut nachgewiesen ist.
An dieser Einstufung hängt der wirtschaftliche Unterschied der Abnahme: Sie entscheidet darüber, ob das Werkzeug ausgeliefert werden kann und Teilzahlungen fällig werden oder ob eine weitere Korrekturschleife mit neuem Abnahmetermin nötig wird.
Bewertet wird direkt beim Termin vor Ort. Die Bauteile werden beim Werkzeugbauer vermessen, und der Messbericht wird gemeinsam mit der Qualitätsabteilung unmittelbar am Werkzeug und an den gezogenen Teilen durchgesprochen. Dort lässt sich am realen Teil erkennen, wie sich eine Maßabweichung im Zusammenbau auswirkt und nach welchem Maßstab aus Vertrag und Lastenheft des Auftraggebers sie einzuordnen ist.
Kleinere Mängel tauchen im fertigen Protokoll gar nicht erst auf: Was sich noch während des laufenden Termins am Werkzeug nacharbeiten lässt, wird sofort behoben und beim nächsten Probezug gegengeprüft. Ins Protokoll wandert nur, was mehr Zeit beansprucht.
Frist und Zuständigkeit
Zu jedem protokollierten Restpunkt gehören eine verantwortliche Stelle und ein Erledigungstermin; nach Abschluss wird die Abarbeitung gegengezeichnet. Ohne klare Zuweisung von Verantwortlichkeit und Termin bleiben Punkte zwischen Werkzeugbau und Presswerk erfahrungsgemäß liegen.
Wichtig ist außerdem der Ort der Nacharbeit. Wird beim Werkzeugbauer nachgearbeitet, verzögert sich der Versand oder das Werkzeug muss zurücktransportiert werden; erfolgt die Nacharbeit erst in der Serienanlage, müssen dort Pressenfenster und Einarbeitungspersonal bereitstehen.
Typische Streitpunkte
Meinungsverschiedenheiten entstehen meist bei der Ursachenzuordnung. Weicht ein Bauteil später auf der Serienpresse vom Abnahmezustand ab, kommen neben dem Werkzeug selbst auch die andere Presse, eine andere Werkstoffcharge oder veränderte Beölung infrage. Erst wenn die Ursache feststeht, ist klar, wer die Nacharbeit trägt.
Ein zweiter Konfliktpunkt ist das Aufnahmesystem bei der Messung. Wird an unterschiedlichen Spannaufnahmen oder gegen verschiedene Datenstände gemessen, weichen die Messberichte voneinander ab. Zu jedem maßbezogenen Punkt gehört deshalb die Angabe von Datenstand und Messaufnahme.
Ein dritter Punkt betrifft Sichtflächen: Ob eine leichte Einfallstelle an einem Außenteil noch zulässig ist, lässt sich aus dem Messbericht allein kaum ablesen und wird anhand von Grenzmustern oder im Streiflicht gemeinsam festgelegt.
Häufige Fragen
- Wer gibt das Abnahmeprotokoll bei einer Werkzeugabnahme vor?
- Vorlage und Prüfumfang stammen vom jeweiligen Auftraggeber. Geführt wird je Pressenstufe ein eigenes Protokoll, da jede Operation ein eigenes Werkzeug besitzt und einzeln geprüft wird.
- Was unterscheidet abnahmeverhindernde von nicht abnahmeverhindernden Restpunkten?
- Bei nicht abnahmeverhindernden Punkten wird das Werkzeug unter Auflagen übernommen und die offenen Arbeiten werden bis zu einer vereinbarten Frist erledigt. Bei abnahmeverhindernden Mängeln bleibt die Freigabe ausgesetzt, bis die Nacharbeit abgeschlossen und erneut nachgewiesen ist.
- Kommt jeder festgestellte Mangel in das Abnahmeprotokoll?
- Nein. Kleinere Abweichungen, die sich noch während des laufenden Abnahmetermins direkt am Werkzeug beheben und im nächsten Probezug gegenprüfen lassen, werden sofort vor Ort abgestellt. Ins Protokoll werden nur Punkte aufgenommen, deren Abarbeitung nach dem Termin erfolgt.
Weiterlesen
- Typische Befunde an Ziehwerkzeugen – was regelmäßig auf der Liste landet
- Try-out – die Phase, aus der die offenen Punkte stammen
- Fehlerbilder – wonach am Bauteil gesehen wird